Marktwertermittlung für Immobilien

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Bei der Marktwertermittlung wird Ihre Immobilie besichtigt und es fließen zusätzlich wertrelevante Rechte und Pflichten in die Wertermittlung ein.

 

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Beschreibung

Marktwertermittlung Ihrer Immobilien hier erhalten!

Sie sind sich nicht sicher, ob der Preis der Wohnung, des Hauses oder des zu kaufenden Grundstückes gerechtfertigt ist? Sie wollen erfahren, wie Wohnrecht oder Ausgedinge den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen.

Es muss rasch gehen – soll aber zuverlässig sein?

Bei der Marktwertermittlung wird das Objekt besichtigt und der Marktwert analog der aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz ermittelt.
Sie erhalten mit der Marktwertermittlung Ihrer Immobilie vom allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eine kompakte und fundierte Basis für Ihre Entscheidungen.
Die Marktwertermittlung Immobilien kann vielfältig verwendet und bei Bedarf zu einem vollwertigen Gutachten ergänzt werden!
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Erstgespräch (telefonisch, online, persönlich):

Für die Marktwertermittlung wird bei Ihrer Kontaktaufnahme zur Angebotserstellung und für die gemeinsame Festlegung im Erstgespräch folgendes benötigt:

  • Zweck der Marktwertermittlung,
  • Bewertungsstichtag,
  • Tag der Besichtigung,
  • sowie die verwendeten Unterlagen (welche zur Verfügung gestellt werden).
  • Art der zu schätzenden Liegenschaft (Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus etc.) mit Flächenangaben,
  • ob Rechte und Lasten einzuschätzen sind und
  • die genaue Adresse oder Daten aus dem Grundbuch (KG/EZ/Anteile).
Angebotslegung anhand obiger Parameter
Die Durchführung der Marktwertermittlung Immobilien erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Vorbereitung auf die Befundaufnahme (ca. 1,5-2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen),
  2. Terminvereinbarung für die gemeinsame Besichtigung,
  3. Einsichtnahme in die Urkundensammlung beim örtlich zuständigen Bezirksgericht (Grundbuch),
  4. Einsichtnahme in den Bauakt bei der örtlichen Baubehörde,
  5. Besichtigung an Ort und Stelle,
  6. Erstellung Marktwertermittlung (ca. 1-1,5 Wochen nach Besichtigung)

Hinweis: Bei der Ausfertiung der Marktwertermittlung wird auftragsgemäß im Befundbericht auf eine Detailbeschreibung der Liegenschaft sowie auf den Anhang verzichtet. Für Dritte, denen die Liegenschaft unbekannt ist, daher nicht geeignet!

Auf Wunsch erhalten Sie zu Ihrem elektronischen Exemplar auch eine oder mehrere gebundene Printausgaben – wie es für Sie und Ihre Anforderungen erforderlich ist.
Eine Ergänzung zu einem vollwertigen Verkehrswertgutachten kann nachträglich beauftragt werden. Gerne informiere ich Sie darüber!
Jetzt Erstgespräch vereinbaren!

Die Marktwertermittlung Ihrer Immobilie erfolgt analog den Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz (BGBl. Nr. 150/1992).

Es wird jener Marktwert ermittelt, der bei einer Veräußerung der Immobilie üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe einzelner Personen bleiben bei der Ermittlung des Marktwertes außer Betracht.

Es ist möglich, relevante Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht, Ausgedinge etc.) zu berücksichtigen.

Die Immobilie wird besichtigt und relevante Unterlagen werden bei der zuständigen Baubehörde sowie in der Urkundensammlung beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Dafür ist es erforderlich, dass dem Sachverständigen eine entsprechende Eigentümervollmacht (gemäß Muster) erteilt wird.

Die Marktwertermittlung besteht aus dem kompakten schriftlichen Befundbericht, der Methodenbeschreibung sowie der detaillierten nachvollziehbaren Einschätzung des Marktwertes.

Für diese rasche und auf das Wesentliche verdichtete Marktwertermittlung wird bei der Ausfertigung auf, für ein Gutachten erforderliche, ausführliche Beschreibung der Liegenschaft sowie den Anhang, mit der Fotodokumentation der Liegenschaft sowie den bewertungsrelevanten Dokumenten, verzichtet.

Hinweis: Für Dritte, denen die Immobilie unbekannt ist, nicht geeignet!

Sie erhalten mit der Marktwertermittlung eine komprimierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, die Stand hält und bei Bedarf nachträglich zu einem vollwertigen Verkehrswertgutachten ergänzt werden kann. Fragen Sie im Anlassfall nach dieser Möglichkeit.

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Anwendbar für:

  • unbebautes Grundstück,
  • Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte
  • Miethaus, Zinshaus
  • gewerbliches Objekt, Produktionsstätte
  • Bürohaus
  • Einkaufszentrum
  • Fachmarktzentrum
  • Lager
  • Eigentumswohnung
  • Eigentumshaus
  • Garage
  • Garagenplatz
  • Genossenschaftswohnung
  • Baurecht
  • Superädifikat

Kunden:

  • Gerichte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Immobilienmakler
  • Immobilienfonds
  • Private
  • Unternehmen
  • Gemeinden
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger / Baumeister
  • Versicherungen
  • Immobilienverwaltungen

Zusätzliche Information

Leistungserbringung

Besichtigung der Liegenschaft